Es galten folgende Prämissen :
Aufgrund der problematischen Baugrundverhältnisse (unterschiedliche Setzungen) ist eine Gliederung der Baumaßnahme in 3 Abschnitte vorgesehen. Die Fassade folgt der Gliederung der vorhandenen Gebäude, so dass im äußeren Erscheinungsbild von vier Gebäuden auszugehen ist.
Die äußerlich als Nr. 23 u. 24 zu erkennenden Gebäude sind aus wirtschaftlichen Gründen als ein Gebäude konzipiert. Sie enthalten ein Treppenhaus, jedoch unterschiedliche Geschosszahlen. Das Gebäude Nr. 25 wird gegenüber dem vorhandenen um ein Stockwerk erhöht. Dadurch ist das Gesamtbild des Straßenraumes kaum verändert, gleichzeitig jedoch eine bessere Wirtschaftlichkeit bei Herstellung und Nutzung des Gebäudes erreicht. Die Geschosshöhen der Erdgeschosse werden mit 2.7m bis 3,5m unterschiedlich angelegt, um die vorhandene Fassadengliederung aufzunehmen.
Beim Ausbau zu Wohnungen ist in diesen Bereichen mit Unterdecken zu arbeiten. Bei gewerblicher Nutzung sind höhere Raumhöhen möglich.
In den darüber liegenden Geschossen wurden Raumhöhen von 2.6 m bis 2,8 m konzipiert. Die Fensteröffnungen entsprechen den Anforderungen des Wohnungsbaus und sind auf der Straßenseite großzügig gestaltet. Alle Wohnungen, deren Wohnzimmer zur Straßenseite zeigen, erhalten große Fenstertüren. Hofseitig angeordnete Wohnzimmer besitzen vorgelagerte Balkone.